Die 10 wichtigsten Urteile zum Grillen
In unserer Kategorie “Grillen & Recht” haben wir schon auf das ein oder andere Gerichtsurteil zum Thema Grillen hingewiesen. In einem interessanten Artikel weist Bild.de auf die 10 wichtigste Grillurteile hin. Wir haben uns diese Urteile einmal näher angesehen und möchten diese kurz vorstellen.
- Grillen im Sommer ist üblich und muss von den Nachbarn hingenommen werden muss. Es muss in jedem Fall zuerst nachgewiesen werden, dass das Grillen als störend empfunden wird (Landgericht München, Aktenzeichen 15S 22735/03).
- Fühlen sich die Nachbarn aber durch zu starke Rauchentwicklung gefährdet, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Hierbei kann sich auf das Immissionsgesetz des jeweiligen Landes berufen werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 149/95).
- Die Richter des Landgerichts Stuttgart empfehlen sogar die Nutzung von Alufolie, Alu-Schalen und Elektrogrills um die Rauchentwicklung zu unterbinden und die Nachbarn zu schützen (Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen 10 T 359/96
- Grillen so oft man möchte? Leider Nein. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg legte die Latte bei 20- bis 25-mal pro Jahr an - und das auch nicht länger als zwei Stunden über über 21 Uhr hinaus (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 3 C 545/96)
- Beim Grillen auf dem Balkon legte das Amtsgericht Bonn die Messlatte sogar noch höher: Nur einmal im Monat darf man hier grillen – vorausgesetzt man hat das Grillen auch 48 Stunden vorher bei den Nachbarn angekündigt (Amtsgericht Bonn / Aktenzeichen 6 C 545/96).
- Zwar regeln die gesetzlichen Ruhezeiten ein Grillen bis 22 Uhr, allerdings hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil festgelegt, dass man viermal im Jahr auch bis 24 Uhr den Grill anwerfen darf (Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen 13 U 53/02).
- Das Oberlandesgericht entschied in einem Urteil, dass bei zu starker Rauchentwicklung der Grill einfach ans andere Ende des Gartens gestellt werden soll – die anderen Nachbarn werden es danken (Bayerische Oberlandesgericht, Aktenzeichen 2 ZBR 6/99).
- Das Amtsgericht Hamburg ging hier einen Schritt weiter und hat das Grillen auf dem Balkon gleich komplett verboten. Als Grund wurde genannt, dass das Betreiben eines Grills auf dem Balkon nicht mehr als vertragsgemäße Nutzung gilt (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 40 C 229/72).
- Den Punkt 9 streichen wir, er ist mit Punkt 5 identisch
- Wenn der Vermieter das Grillen verbietet, helfen auch keine Immissionsschutzgesetze mehr (Landgericht Essen, Aktenzeichen 10 S 438/01).
Kennt ihr noch weitere Gerichtsurteile zum Thema Grillen? Oder seid ihr schon selbst einmal Opfers eines Rechtsstreits geworden weil sich eure Nachbarn über zu viel Grillen beschwert hat? Schreibt es uns in den Kommentaren.
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